Finanzämter haben schon dann eine Steuernummer zu erteilen, wenn ein angehender Unternehmer erklärt, eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnehmen zu wollen. Die Verweigerung stellt einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit dar.
Eine Ausnahme besteht nur in offensichtlichen Mißbrauchsfällen.
Auch Rentner sind grundsätzlich steuerpflichtig und seit 2005 verpflichtet, Steuererklärungen abzugeben. Dies gilt insbesondere dann, wenn weitere Einkünfte, z. B. aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung bezogen werden. Die Pflicht zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung besteht auch, wenn ein Ehepartner bereits Rente bezieht, der Ehegatte aber noch berufstätig ist.