Wer entscheidet für Sie, wenn Sie nach einem Unfall oder aus Krankheitsgründen keine eigenen Entscheidungen mehr treffen
können? Wenn Sie für solche Fälle der Person Ihres Vertrauens keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, muß notfalls ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden.
Das kann eine völlig fremde Person sein, der Sie sich im Normalfall nie anvertraut hätten. Häufig sind dies Berufsbetreuer, die eine Vielzahl von Personen betreuen. Eine
individuelle Betreuung ist in der Regel nicht gegeben. Besser ist es, wenn Sie rechtzeitig mit Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner
besprechen, wer in einem solchen Fall für Sie handeln soll, welche Maßnahmen ergriffen werden dürfen und welche nicht.
Regeln Sie die Einzelheiten in einer Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung. Bestellen Sie eine Person Ihres Vertrauens als Betreuer.
Bei der Formulierung bin ich Ihnen gern behilflich.
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