in einem Urteil vom 29 Mai 2020 das Landgericht Mannheim die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 95. fünften 2020 bereits umgesetzt. Volkswagen wurde zur Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt.
Der Abgasskandal beim VW-Konzern hat nun auch in Polen zu Konsequenzen geführt. Dort wurde VW zu einer Geldbuße von 30 Million € verurteilt. Zur Begründung hat sich die polnische Wettbewerbsbehörde auf die Täuschung von Verbrauchern und Behörden gestützt, weil Fahrzeuge auf dem Markt gebracht wurden, welche nicht den europäischen Typ Genehmigungen entsprochen haben.
Seit 07.01.2020 steht fest, dass das Kraftfahrtbundesamt erneut Fahrzeuge des Daimler-Konzerns wegen unzulässiger Abschaltvorrichtungen zurückgerufen hat. Mit der Salamitaktik bei der Aufklärung verspielt Daimler das Vertrauen seiner Kunden.