Der europäische Gerichtshof hat die eutschen Widerrufsinformationen als europarrechtswidrig gebrandmarkt.
Der Verbraucher wird bei Verbraucherdarlehen nicht klar und prägnant über die Frist und die weiteren Voraussetzungen für die Ausübung seines Widerrufsrechts informiert. Damit wird ein Widerrufsrecht erschwert.