Der europäische Gerichtshof hat die eutschen Widerrufsinformationen als europarrechtswidrig gebrandmarkt.
Der Verbraucher wird bei Verbraucherdarlehen nicht klar und prägnant über die Frist und die weiteren Voraussetzungen für die Ausübung seines Widerrufsrechts informiert. Damit wird ein Widerrufsrecht erschwert.
Verbraucherimmobiliendarlehen können immer noch widerrufen werden, wenn die Widerrufsinformationen fehlerhaft sind. Z;B. beim Fernabsatzgeschäft und bei Verträgen nach dem 10.06.2010 sind die Widerrufsbelehrungen der Banken häufig fehlerhaft.
Wer sein Widerrufsrecht vom Verbraucherimmobiliendarlehen ausübt, stößt meistens auf den Einwand der bank, er verhalte sich rechtsmißbräuchlich. Der BGH hat am 16.03.2016 entschieden, daß in der Ausübung des Widerrufsrechts in aller Regel kein Rechtsmißbrauch liegt.