Im Dieselabgasskandal lassen sich langwierige Klagen der geschädigten Käufer umgehen, wenn der Kaufpreis des Autos ganz oder teilweise durch ein Darlehen finanziert wurde. Dann lassen sich diese Darlehen noch widerrufen und der Darlehensvertrag wird rückabgewickelt. Das Auto geht an die Banz zurück. Die Bank muss den Darlehensbetrag und die Anzahlung erstatten. Voraussetzung: Der PKW wurde für private Zwecke erworben. Bei geschäftswagen funktioniert dieser Weg leider nicht.
Der auf den 30.06.2022 terminierte Verhandlungstermin vor dem Bundesgerichtshof, einen Pkw VW Golf mit dem Motor EEA 288, wurde aufgehoben. Es darf vermutet werden, dass Volkswagen eine Entscheidung des Obersten Gerichts in Deutschland vermeiden wollte. Das Urteil des OLG Naumburg ist damit nicht mehr angrreifbar.
in einem Urteil vom 29 Mai 2020 das Landgericht Mannheim die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 95. fünften 2020 bereits umgesetzt. Volkswagen wurde zur Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt.
Im Januar oder Februar 2020 wird der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über ein Vorabersuchen eines französischen Gerichts zur Fragen der Abgasmanipulation eines deutschen Herstellers (Volkswagen) entscheiden.