Das OLG Stuttgart hat am ersten Verhandlungstag die Frage der Klagebefugnis des Verbraucherschutzverbandes erörtert. Damit steht und fällt die Zulässigkeit der Musterfeststellungsklage mit über 600 beteiligten Klägern.
Mit der Musterfeststellungsklage beim Dieselskandal werden die geschädigten Verbraucher über Jahre hinweg mürbe gemacht. Am Ende hat der Verbraucher nichts gewonnen! Er muss seinen eigenen Anspruch doch selber einklagen.