Klage gegen Audi und VW wegen Restschadensanspruch bei einem Audi Q5, quattro ,2.0 TDI, EUR 5, Baujahr 2013 zu zwei Drittel des Kaufpreises vor dem Landgericht Mannheim erfolgreich.
in einem Urteil vom 29 Mai 2020 das Landgericht Mannheim die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 95. fünften 2020 bereits umgesetzt. Volkswagen wurde zur Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt.