Der auf den 30.06.2022 terminierte Verhandlungstermin vor dem Bundesgerichtshof, einen Pkw VW Golf mit dem Motor EEA 288, wurde aufgehoben. Es darf vermutet werden, dass Volkswagen eine Entscheidung des Obersten Gerichts in Deutschland vermeiden wollte. Das Urteil des OLG Naumburg ist damit nicht mehr angrreifbar.