Der auf den 30.06.2022 terminierte Verhandlungstermin vor dem Bundesgerichtshof, einen Pkw VW Golf mit dem Motor EEA 288, wurde aufgehoben. Es darf vermutet werden, dass Volkswagen eine Entscheidung des Obersten Gerichts in Deutschland vermeiden wollte. Das Urteil des OLG Naumburg ist damit nicht mehr angrreifbar.
Der europäische Gerichtshof hat die eutschen Widerrufsinformationen als europarrechtswidrig gebrandmarkt.
Der Verbraucher wird bei Verbraucherdarlehen nicht klar und prägnant über die Frist und die weiteren Voraussetzungen für die Ausübung seines Widerrufsrechts informiert. Damit wird ein Widerrufsrecht erschwert.
Im Januar oder Februar 2020 wird der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über ein Vorabersuchen eines französischen Gerichts zur Fragen der Abgasmanipulation eines deutschen Herstellers (Volkswagen) entscheiden.