Im Dieselabgasskandal lassen sich langwierige Klagen der geschädigten Käufer umgehen, wenn der Kaufpreis des Autos ganz oder teilweise durch ein Darlehen finanziert wurde. Dann lassen sich diese Darlehen noch widerrufen und der Darlehensvertrag wird rückabgewickelt. Das Auto geht an die Banz zurück. Die Bank muss den Darlehensbetrag und die Anzahlung erstatten. Voraussetzung: Der PKW wurde für private Zwecke erworben. Bei geschäftswagen funktioniert dieser Weg leider nicht.
Seit 07.01.2020 steht fest, dass das Kraftfahrtbundesamt erneut Fahrzeuge des Daimler-Konzerns wegen unzulässiger Abschaltvorrichtungen zurückgerufen hat. Mit der Salamitaktik bei der Aufklärung verspielt Daimler das Vertrauen seiner Kunden.