Das Oberlandesgericht hat in 2 Verfahren die Audi AG im Jahr 2024 verurteilt, 2 Neuwagenkäufern Schadensersatz abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer wegen sittenwidriger Schädigung zu leisten. Betroffen war der Skandalmotor EA 189 von VW, den Audi auch verbaut hat. Zuvor hatte Audi auf deutlichen Hinweis des Gerichts, über einen Vergleichsangebot nachzudenken, einen lächerlichen Vergleichsbetrag angeboten, dazu 4 Seiten Bedingungen gestellt, verbunden mit einem Schweigegebot für die Kläger und meine Person.
Die Kläger haben beide spontan diese lächerlichen Knebelverträge abgelehnt. Die Urteilsbeträge sind fünfstellig plus Zinsen. Die Beharrlichkeit hat sich also ausgezahlt.
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