Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt seit Jahren gegen Mitarbeiter des Daimler-Konzerns. Der Vorwurf lautet, unzulässige Abschalteinrichtungen in
Daimler PKW eingebau und damit den Betrugstatbestand verwirklicht zu haben.
In zivilrechtlichen Verfahren bestreitet die Daimler AG gebetsmühlenhaft, unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut zu haben, den Käufern sei kein Schaden
entstanden und es fehle am Tatbestand des sittenwidrigen Verhaltens.
Insbesondere seien die Vorschriften der einschlägigen EU-Verordnungen so komplex, dass die Auslegung durch Daimler „vertretbar" gewesen
sei.
Abgesehen davon, dass ein Weltkonzern wie Daimler sich gefälligst über die Rechtslage in allen Einzelheiten und mit allen Risiken zu informieren hat:
Daimler wird inzwischen nicht nur eine Abgasmanipulation vorgeworfen, sondern mehrere.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nun, wie sich aus Pressemitteilungen vom 24./25.07.2021 ergibt, gegen drei Mitarbeiter Strafbefehle
beantragt. Bei einem weiteren Sachbearbeiter sei das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Gegen weitere vier Mitarbeiter wird noch ermittelt.
Bei den drei betroffenen Mitarbeitern handelt es sich um mindestens einen Mitarbeiter aus dem unteren Führungsbereich des Unternehmens sowie um zwei Sachbearbeiter
ohne Personalverantwortung.
Das lässt den Schluss zu, dass mehrere Abteilungen die Entscheidung zum Einbau von Abgasmanipulationen getroffen und verwirklicht haben.
Es bleibt abzuwarten, ob die betroffenen Personen die Strafbefehle akzeptieren. Wenn nicht, wird es zu pressewirksamen und vor allem öffentlichen
Strafverfahren kommen.
Mit der strafrechtlichen Entwicklung haben sich die Chancen von geschädigten Daimler-Kunden erneut verbessert.
Für strafbares Verhalten hat die Daimler AG nämlich einzustehen. Einen Entlastungsbeweis hat die Daimler AG bisher in keinem Gerichtsverfahren
angetreten.
Die weitere Entwicklung bleibt spannend!
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