Auf Initiative eines französischen Gerichts in Paris hat der europäische Gerichtshof demnächst Gelegenheit, zu einzelnen Fragen im Zusammenhang mit den unzulässigen Abschalteinrichtungen Stellung zu nehmen. Betroffen ist der VW-Konzern mit Fahrzeugen, welche den Motor EA 189 verbaut haben (Az. C-693/18).
- Der Europäische Gerichtshof wird sich damit zu beschäftigen haben, ob eine Abgasreinigung, welche nur auf dem Prüfstand, nicht aber im allgemeinen Fahrbetrieb funktioniert, der europäischen Norm EG VO 715/2007 entspricht;
- Außerdem ist die Frage zu klären, ob bei einer unzulässigen Abschalteinrichtung der Käufer über wesentliche Merkmale des Fahrzeuges getäuscht wurde und
- ob eine solche Abschalteinrichtung zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxid im Straßenverkehr führt.
Bisher bei der Folk wie Konzern eine solche Vorabentscheidung immer wieder verhindert, indem die klagenden Autokunden mit ihren Forderungen befriedigt wurden.
Ob dies auch gegenüber französischen Geschädigten funktioniert, bleibt abzuwarten.
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