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EuGH - Vorabersuchen gegen VW bald entscheidungsreif

Auf Initiative eines französischen Gerichts in Paris hat der europäische Gerichtshof demnächst Gelegenheit, zu einzelnen Fragen im Zusammenhang mit den unzulässigen Abschalteinrichtungen Stellung zu nehmen.  Betroffen ist der VW-Konzern mit Fahrzeugen, welche den Motor EA 189 verbaut haben (Az. C-693/18).

 

  • Der Europäische Gerichtshof wird sich damit zu beschäftigen haben,   ob eine Abgasreinigung, welche nur auf dem Prüfstand, nicht aber im allgemeinen  Fahrbetrieb funktioniert,  der europäischen Norm EG VO 715/2007 entspricht;
  • Außerdem ist die Frage zu klären, ob bei einer unzulässigen Abschalteinrichtung  der Käufer über wesentliche Merkmale des Fahrzeuges getäuscht wurde und
  • ob eine solche Abschalteinrichtung zu einem erhöhten  Ausstoß von Stickoxid im  Straßenverkehr führt.

Bisher  bei der Folk wie Konzern eine solche Vorabentscheidung immer wieder  verhindert, indem die klagenden Autokunden mit ihren Forderungen befriedigt wurden.

 

Ob dies auch gegenüber  französischen Geschädigten funktioniert, bleibt abzuwarten.

 

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