Wer als Verbraucher ein Darlehen aufgenommen hat, hat nach dem Gesetz ein Widerrufsrecht. Fristen und Voraussetzungen richten sich danach, wann das Darlehen
aufgenommen wurde. Die rechtlichen Vorschriften haben sich seit 2002 mehrmals geändert.
Zuerst denkt man bei diesem Thema an Immobiliendarlehen. Inzwischen rückt immer mehr ins Bewusstsein, dass auch auch Autokredite,
sowohl mit Benzinmotor, als auch mit Dieselmotor, bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen widerrufen werden können.
Gänzlich unbekannt scheint zu sein, dass auch Boote und Yachten häufig finanziert werden.
Soweit der Käufer als Verbraucher handelt, unterliegen die Darlehensgeber auch dieser Kredite der Pflicht, über das Widerrufsrecht zu informieren. Fehler in den
Widerrufsbelehrungen führen also dazu, dass der Darlehensnehmer noch Jahre später seinen Finanzierungsvertrag zum Erwerb von Boot oder Yacht widerrufen kann.
Die finanzierenden Banken sind häufig die gleichen, die auch den Erwerb von Fahrzeugen finanzieren. In fast allen Widerrufsinformationen, die nach dem 11.06.2010,
insbesondere aber nach dem 12.06.2014 abgeschlossen wurden, finden sich irreführende und /oder fehlerhafte Klauseln. Manche gesetzlich vorgeschriebenen Angaben fehlen ganz.
Ein Blick in den Darlehensvertrag nebst Widerrufsinformation und Darlehensbedingungen kann sich also lohnen.