Ein Kunde erwarb im Juli 2018 beim Mercedeshändler einen SUV, erstmals in seinem Leben einen Diesel. Das Fahrzeug erfüllte angeblich die Anforderungen der Abgasnorm 6 b. Näheres wurde dem Kunden nicht mitgeteilt und ergibt sich auch nicht aus den Unterlagen. Der Kunde wußte also nicht, dass dieses Fahrzeug zu denjenigen gehört, die manipulierte Abgasvorrichtungen haben.
Bereits im Juni 2018 hatte der Daimler-Konzern seinen Händlern für dieses Fahrzeug und viele andere Modelle einen Verkaufs- und Auslieferstopp verhängt. Der Wagen hätte also gar nicht verkauft werden dürfen!
Als der Käufer Ende November 2018 Winterreifen auf den PKW aufziehen ließ, wurde dem Fahrzeug heimlich, still und leise ein Software-Update aufgespielt. Dem Kunden wurde davon nichts gesagt. Auch die ABE dazu wurde ihm nicht ausgehändigt.
Einige Zeit später kam vom Kraftfahrtbundesamt ein Brief beim Käufer an, in welchem Mercedes aufforderte, das KfZ mit dem Software-Update auszustatten. Der Kunde, völlig überrascht, setzte sich mit der Werkstatt des Händlers in Verbindung, um sich zu informieren, wie sich diese Maßnahme beim Betrieb des Fahrzeugs und auf das Chip-Tuning auswirken würde. In der Werkstatt stellte man sich ahnungslos und verwies auf den Konzern.
Die Werkstatt verschwieg also immer noch, dass das Software-Update längst aufgespielt worden war.
Das erfuhr der Kunde erst, als er sich mit der Hotline von Daimler in Verbindung setzte und von dort die Auskunft erhielt, bei seinen Fahrzeug sei das Update schon drauf.
Der Kunde fiel aus allen Wolken!
Der Gipfel der Frechheit war dann, dass der Händler zwar anbot, der Kunde könne ein anderes Fahrzeug erwerben gegen Inzahlungnahme des im Sommer erworbenen PKW, aber auch noch 5.000 € Wertverlust in Rechnung stellen wollte! Damit war der Kunde selbstverständlich nicht einverstanden!
Man sieht sich vor Gericht!
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