Autokredite
Darlehen und Leasingverträge , die zwischen dem 02.11.2002 bis heute abgeschlossen wurden.
Besonders betroffen sind Kreditverträge der Herstellerbanken. Die darin enthaltenen Widerrufsbelehrungen sind in großem Ausmaß fehlerhaft.
Zulässig ist der Widerruf auch dann, wenn der Kreditvertrag bereits getilgt wurde.
Auch Leasinggeschäfte gehören dazu. Betroffen sind Kreditverträge für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, für Benziner und für Dieselfahrzeuge, mit
oder ohne Abgasmanipulation.
Fahrzeugkäufer, die vom Abgasskandal betroffen sind, haben mit dem Widerruf des Kreditvertrages eine elegante Möglichkeit, sich auch vom
Kaufvertrag rückwirkend zu lösen, ohne sich mit den technischen Problemen der Abgasmanipulation auseinandersetzen zu müssen. Die Rechtschutzversicherungen müssen Rechtschutz
gewähren.
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