· 

Widerruf von Autokrediten und Leasingfinanzierungen

 Autokredite

Darlehen und Leasingverträge , die zwischen dem 02.11.2002 bis heute abgeschlossen wurden.

Besonders betroffen sind Kreditverträge der Herstellerbanken. Die darin enthaltenen Widerrufsbelehrungen sind  in großem Ausmaß fehlerhaft. Zulässig ist der Widerruf auch dann, wenn der Kreditvertrag bereits getilgt wurde.

 

Auch Leasinggeschäfte gehören dazu. Betroffen sind Kreditverträge für  Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, für Benziner und für Dieselfahrzeuge, mit oder ohne Abgasmanipulation.

Fahrzeugkäufer, die vom Abgasskandal betroffen sind, haben mit dem Widerruf des Kreditvertrages  eine elegante Möglichkeit, sich auch vom Kaufvertrag rückwirkend zu lösen, ohne sich mit den technischen Problemen der Abgasmanipulation auseinandersetzen zu müssen. Die Rechtschutzversicherungen müssen Rechtschutz gewähren.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0