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Das muss man den Leu­ten doch sagen!

 

 

 

 

Vor ein  paar Ta­gen  musste ich ei­ner über 80 Jahre alten Da­me erklären, dass  sie nach dem Tod des Soh­nes nicht nur des­sen geringes Ver­mö­gen, sondern auch des­sen Verbindlichkeiten geerbt hatte. Das Er­be hat­te sie be­reits an­ge­nom­men.  Sie hat­te selbst- ver­ständ­lich auch die Kos­ten der Beerdigung getragen.  Dass sich Schul­den eben­falls ver­er­ben, das war ihr nicht bekannt. Sie konn­te gar nicht verstehen, wa­rum die Gel­der, die sie schon aus ei­ge­nem Ver­mö­gen für die Be­er­di­gung und Grab­an­la­ge bezahlt hat­te, in dem Zusammenhang keine Rolle spielen.

 

 

 

Mei­nem Hin­weis, sie könne noch Nach­las­sin­sol­venz be­an­tra­gen, müsse dann aber die ge­rin­gen Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de herausgeben, woll­te sie dann doch nicht folgen.  Zu vie­le Er­in­ne­run­gen waren mit diesen Gegenständen verbunden.

 

 

 

 Ihr Satz zum Ab­schied lautete: "Das muss man den Leu­ten doch sagen!"

 

 

 

Ju­ris­ten ge­hen all­zu oft ganz selbst­ver­ständ­lich davon aus, dass die Be­völ­ke­rung  ih­re Rechte schon kennen wird. Das ist lei­der ganz und gar nicht der Fall.

 

 

 

Bes­ser wäre es, wenn Be­hör­den, hier z.B. das Nachlassgericht, ei­ne Seite mit All­ge­mei­nen Hin­wei­sen verfassen und den Er­ben mit an die Hand geben würde. Noch bes­ser wäre es, wenn es in Deutsch­land ein  Schul­pflicht­fach "Rechts­kun­deun­ter­richt" geben würde.

 

 

 

Für die al­te Da­me kä­me dies na­tür­li­ch zu spät. In ei­ner immer kom­ple­xer wer­den­den Welt scheint es mir per­sön­lich an­ge­bracht, jun­ge Men­schen auch in die­ser Hin­sicht für das Leben fit zu ma­chen.

 

 

 

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