Erbrechtsmandat nach sieben Jahren endlich abgeschlossen!
Im Jahre 2005 wurde mir ein Erbrechtsmandat erteilt. Der Tod des Verstorbenen lag damals schon fünf Jahre zurück und seit dieser Zeit dauerte auch schon die von der alleinigen Erbin angestrengte Nachlassverwaltung an.
Mein Mandant war damals noch minderjährig. Der Erblasser war sein Vater gewesen, der in einem Testament seine Lebensgefährtin zur Alleinerbin und seinen Sohn als Pflichtteilsberechtigten eingesetzt hatte.
Zum Nachlass gehörten ein Wohnhaus auf einem Bauernhof, verschiedene Ländereien und etwas Wald. Es lagen Gutachten vor, die den Wert des Wohngebäudes und auch der Ländereien völlig überhöht angesetzt hatten. In der bäuerlichen Gegend in der Nähe von Kaiserslautern waren diese Werte am Markt bei weitem nicht zu erzielen. Das einzig nennenswerte Barvermögen bestand in einem Sparguthaben, welches für Steuerschulden an das Finanzamt vom Erblasser verpfändet worden war.
Der Bauernhof war seit langem aufgegeben worden. Das Wohnhaus war mit einem Wohnrecht und einer Reallast zu Gunsten der Großmutter belastet. Die Äcker und Wiesen waren verpachtet.
Nach langem Hin und her konnte in 2008 eine Einigung erzielt werden, wonach das Wohnhaus und das vom Nachlassverwalter inzwischen erwirtschaftete Bargeld als Abfindung auf den Pflichtteilsberechtigten übertragen werden sollte.
Die Hoffnung, dass sich der Fall nunmehr schleunigst abschließen lassen würde, erfüllte sich nicht. Die wegen der Minderjährigkeit notwendige Genehmigung des Familiengerichtes wurde verweigert. Es schloss sich ein Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht Zweibrücken an. Die in dieser Zeit als Nachtrag zum Abfindungsvertrag vorgesehene Ablösung der Reallast gegen Bargeld veranlasste das Oberlandesgericht, die familienrechtliche Genehmigung zu erteilen.
Die Umsetzung des Ganzen wurde weiter verhindert durch den Verkauf der Milchkontingente an der Milchbörse, welche nur zweimal im Jahr tagt, weil nach EU-Recht diese Kontingente nicht frei verkäuflich sind. Es gingen wiederum sechs Monate ins Land. Zu guter letzt fiel der Grundbuchbeamtin auf, dass die fraglichen Grundstücke noch in der Höferolle eingetragen waren, obwohl der Hof schon zu Lebzeiten des Vaters aufgegeben worden war. Demzufolge war der auf die Erbin ausgestellte Erbschein des Nachlassgerichtes unwirksam und musste durch einen Erbschein des Landwirtschaftsgerichtes ersetzt werden. Dieses war dann auch zuständig für die Löschung in der Höferolle. Allerdings tagt das Gericht nur sehr sporadisch. Ende Mai 2012,als 12 Jahre nach Ableben des Erblassers, wurde der Pflichtteilsberechtigte nunmehr im Grundbuch eingetragen.
Der junge Mann ist inzwischen volljährig.
Es bleibt zu hoffen, dass er sein Erbe wird genießen können.
Kommentar schreiben